Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungen
Die Schwimmschule bietet Schwimmunterricht für Kinder und Erwachsene an. Der Unterricht findet in Gruppen oder Einzelstunden statt. Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, das Programm oder den Stundenplan ohne Vorankündigung zu ändern.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online oder per E-Mail durch Übermittlung aller nötigen Daten. Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer die AGB und die Teilnahmebedingungen. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr.
Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr für den Schwimmunterricht ist im Voraus zu überweisen oder am ersten Kurstag bar zu bezahlen.
Stornobedingungen / Kursabbruch
Bei Kursabsage bis eine Woche vor Kursbeginn werden die Kurskosten zu 100% rückerstattet. Bei einer Absage bis 72 Stunden vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr rückerstattet. Bei einer späteren Absage (bis Kursbeginn) werden 30% rückerstattet.
Für Abmeldungen, die nicht oder nach Kursbeginn erfolgen, wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Gebühr. Eine Erstattung der Gebühr ist auch bei Abbruch des Schwimmunterrichts nicht möglich.
Privatstunden / Einzelunterricht
Einzelstunden können bis 12 Uhr des Vortages kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen oder Absagen werden 50% der Privatstunde in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr fällig.
Versicherung
Es besteht die Möglichkeit, zum Zeitpunkt der Online-Kursbuchung optional eine Kursrücktrittsversicherung (Schutz vor Kursbeginn) bzw. Kursabbruchversicherung (Schutz während des laufenden Kurses) abzuschließen.
Haftung
Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die während des Schwimmunterrichts oder im jeweiligen Schwimmbad und Umgebung entstehen. Die Teilnahme am Schwimmunterricht erfolgt auf eigene Verantwortung und ist nur in gesundem Zustand erlaubt.
Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist der Sitz der Schwimmschule.
Stand: 13.03.2025